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Checkliste: Alles rund um die Immobilienfinanzierung

Checkliste: Alles rund um die Immobilienfinanzierung

Die Sehnsucht nach den eigenen vier Wänden ist und bleibt für viele ein großer Wunsch. Und auch unter aktuellen Marktgegebenheiten ist der Kauf einer Immobilie möglich. Doch entscheidend hierbei ist eine solide Immobilienfinanzierung. Unsere Checkliste zeigt die wichtigsten Aspekte auf einen Blick.


1.) Planen Sie Ihr Budget

  • Überblick über monatliche Einnahmen und Ausgaben erstellen
  • Reserve für unvorhersehbare Ausgaben einrichten, um finanzielle Engpässe abzufedern
  • Höhe des Eigenkapitals klar festlegen

2.) Überprüfen Sie Ihre Kreditwürdigkeit

  • Eine aktuelle Schufa-Auskunft anfordern
  • Bestehende Darlehen und Verbindlichkeiten analysieren
  • Bonität durch rechtzeitige Zahlungen stärken

3.) Legen Sie Ihren Finanzierungsbedarf fest

  • Gesamtausgaben für den Immobilienkauf (inkl. Nebenkosten) berechnen
  • Benötigte Kreditsumme festlegen
  • Kosten für mögliche Renovierung oder Modernisierung einkalkulieren

4.) Holen Sie Angebote für Finanzierungen ein

  • Kreditvorschläge von unterschiedlichen Banken und Finanzinstituten einholen
  • Zinsen, Laufzeiten und monatliche Raten gegenüberstellen
  • Möglichkeiten für Sondertilgungen und flexible Kreditoptionen prüfen

5.) Prüfen Sie relevante Fördermöglichkeiten

  • Staatliche Förderprogramme (z.B. KfW-Darlehen) in Anspruch nehmen
  • Wohn-Riester: Staatliche Zulagen und Steuervorteile für förderberechtigte Personen zum Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie als Teil der Altersvorsorge.
  • Regionale Förderungen und Zuschüsse recherchieren
  • Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Modernisierungen nutzen

6.) Schöpfen Sie Ihr Eigenkapital optimal aus

  • Eigenkapital festlegen und als Grundstock nutzen
  • Eigenkapital zur Senkung der Kreditkosten und als Sicherheit einsetzen
  • Zusätzliche Mittel durch den Verkauf von Vermögenswerten schaffen

7.) Legen Sie eine optimale Kreditlaufzeit und Tilgungsstrategie fest

  • Monatliche Tilgungsrate festlegen
  • Passende Laufzeit wählen (kürzere Laufzeit bedeutet höhere Raten, aber geringere Gesamtkosten)
  • Möglichkeiten für Sondertilgungen und frühzeitige Rückzahlungen prüfen

8.) Planen Sie die Nebenkosten korrekt ein

  • Kaufnebenkosten wie Notar, Grundbuch, Maklergebühren und Grunderwerbsteuer berücksichtigen
  • Laufende Ausgaben wie Versicherungen, Wartung und Betriebskosten einkalkulieren
  • Rücklagen für unerwartete Ausgaben aufbauen

9.) Sichern Sie Ihre Finanzierung ausreichend ab

  • Risikoabsicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung oder Restschuldversicherung abschließen
  • Immobilie ausreichend gegen Schäden (z.B. Feuer, Wasser) versichern
  • Familienabsicherung im Todesfall planen

10.) Lassen Sie sich gut beraten

  • Professionelle Beratung durch einen Immobilienmakler und Finanzberater einholen
  • Steuerliche Aspekte und Fördermöglichkeiten besprechen
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Finanzierungsplans und der Beantragung von Krediten und Fördermitteln

Mit dieser Checkliste können Immobiliensuchende die wichtigsten Punkte auf dem Weg zu einer guten Immobilienfinanzierung überblicken und so gezielt den Kaufprozess starten. Außerdem sollten Suchende auf den Rat eines regionalen Immobilienmaklers vertrauen. Denn dieser kennt den Markt genau, er kann Ihnen eine realistische Einschätzung geben und bei Verhandlungen sowie bei der Auswahl passender Finanzierungsoptionen unterstützen.

Sind Sie unsicher, ob oder wie viel Immobilie Sie sich leisten können und wo Sie eine bezahlbare finden? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Suche und Finanzierung.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © scott-graham/Unsplash.com

Neue Bodenrichtwerte ab 1.1.2022 jetzt

Neue Bodenrichtwerte ab 1.1.2022 jetzt

Neue Bodenrichtwerte ab 1.1.2022 jetzt

Eberl Immobilien MÜnchen Bogenhausen

Heute waren wir im Kommunalreferat und haben uns die neuen Bodenrichtwerte angeschaut. Es ist kaum verwunderlich, dass die Bodenrichtwerte für München einen erneuten Höhenflug hinter sich haben und alle bisher dagewesenen Werte übertreffen.

Am Rindermarkt beispielsweise wird ein Wert von 95000/5,5M angegeben und die Weinstraße übertrifft diesen mit 120000/4,5M. Gering erscheint daneben der Bodenrichtwert im begehrten und beliebten Stadtteil Bogenhausen, mit einem Wert von 10800/0,6 W rund um die Laplacestraße.

Vielleicht ganz gut, dass für die Berechnung der neuen Grundsteuer in Bayern keine Bodenrichtwerte benötigt werden. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt. Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die neue Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Der Gutachterausschuss analysiert den Immobilienmarkt und stellt ihn unter anderem durch Bodenrichtwerte dar. Zum Stichtag 01.01.2022 gibt es neue Bodenrichtwerte. Diese Bodenrichtwerte für München und auch München Bogenhausen hängen seit dem 01. September 2022 öffentlich zur Ansicht im Hauptgebäude des Kommunalreferates München, welches unter der Leitung von Kristina Frank steh, aus. Die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte findet bis Freitag, 30.September 2022 im Kommunalreferat in der Denisstr. 2, 80335 München statt.

Danach können diese, anders als in anderen Bundesländern von Deutschland, kostenpflichtig beim Gutachterausschuß München oder online über das Bodenrichtwertportal ebenso kostenpflichtig abgerufen werden. Bisher veröffentlichte Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 31.12.2020 können ebenfalls über den Gutachterausschuss bestellt werden.

Sie möchten Ihre Immobilie bewerten lassen und möchten wissen was Ihr Grund und Boden Wert ist? Kontaktieren Sie Eberl Immobilien in München Bogenhausen. Wir geben Ihnen einen Überblick über den aktuellen Wert Ihrer Wohnung, Ihres Hauses und Ihres Grundstückes für München und in der Region um München. Bild von Pixaby designerpoint

(01/09/2022)

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Mietspiegel für München

Mietspiegel für München

Mietspiegel für München

Eberl Immobilien München

Ende März hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München den neuen Mietspiegle für 2021 qualifiziert anerkannt.

Der Mietspiegel für München soll eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete im Stadtgebiet München geben.Er dient dazu, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand möglichst transparent zu machen. Da in München ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, muss eine Mieterhöhung mit Angaben zur Wohnung nach dem Mietspiegel für München begründet werden.Der Mietspiegel 2021 ist eine Fortschreibung des Mietspiegels von 2019 und ist richtungsweisend für die Berechnung der Miethöhe Ihrer Wohnung und für die Berechnung der Mietanpassungen von Wohnimmobilien in München. Die aktuelle Rechtslage unterscheidet zwischen dem „einfachen Mietspiegel” und dem „qualifizierten Mietspiegel”. Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist.  An die Qualifizierung des Mietspiegels sind einige Rechtsfolgen geknüpft: Bei Mieterhöhungen hat der/die Vermieter*in Angaben zur Wohnung nach dem qualifizierten Mietspiegel mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel gestützt wird, zum Beispiel auf drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB). Liegt ein qualifizierter Mietspiegel vor, so wird vermutet, dass die enthaltenen Werte die ortsübliche Miete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB). 

Die Stadt München stelle ein Berechnungstool online zur Verfügung. In dem Berechnungstool der Stadt München werden die Lagekriterien des Standorts Ihrer Immobilie angegeben. Dazu gibt es eine Wohnlagenkarte um nachzusehen ob sich die Wohnung in einer durchschnittlichen, guten bis besten Lage befindet. Ebenso finden unter anderem auch Ausstattungsmerkmale und die Baujahresklassen, sowie Modernisierungen, Berücksichtigung. Für Besonderheiten gibt es Zuschläge und Abschläge zu kalkulieren. Das Ergebnis zeit Ihnen die durchschnittlichen ortsüblichen Miethöhen mit Spannen nach unten und oben. Die  Höhe der ortsüblichen Miete darf um max. 10% überschritten werden. (04/2021)

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