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Mietspiegel für München

Eberl Immobilien München

Ende März hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München den neuen Mietspiegle für 2021 qualifiziert anerkannt.

Der Mietspiegel für München soll eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete im Stadtgebiet München geben.Er dient dazu, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand möglichst transparent zu machen. Da in München ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, muss eine Mieterhöhung mit Angaben zur Wohnung nach dem Mietspiegel für München begründet werden.Der Mietspiegel 2021 ist eine Fortschreibung des Mietspiegels von 2019 und ist richtungsweisend für die Berechnung der Miethöhe Ihrer Wohnung und für die Berechnung der Mietanpassungen von Wohnimmobilien in München. Die aktuelle Rechtslage unterscheidet zwischen dem „einfachen Mietspiegel” und dem „qualifizierten Mietspiegel”. Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist.  An die Qualifizierung des Mietspiegels sind einige Rechtsfolgen geknüpft: Bei Mieterhöhungen hat der/die Vermieter*in Angaben zur Wohnung nach dem qualifizierten Mietspiegel mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel gestützt wird, zum Beispiel auf drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB). Liegt ein qualifizierter Mietspiegel vor, so wird vermutet, dass die enthaltenen Werte die ortsübliche Miete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB). 

Die Stadt München stelle ein Berechnungstool online zur Verfügung. In dem Berechnungstool der Stadt München werden die Lagekriterien des Standorts Ihrer Immobilie angegeben. Dazu gibt es eine Wohnlagenkarte um nachzusehen ob sich die Wohnung in einer durchschnittlichen, guten bis besten Lage befindet. Ebenso finden unter anderem auch Ausstattungsmerkmale und die Baujahresklassen, sowie Modernisierungen, Berücksichtigung. Für Besonderheiten gibt es Zuschläge und Abschläge zu kalkulieren. Das Ergebnis zeit Ihnen die durchschnittlichen ortsüblichen Miethöhen mit Spannen nach unten und oben. Die  Höhe der ortsüblichen Miete darf um max. 10% überschritten werden. (04/2021)

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