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CO2 Beiträge für Vermieter und Mieter in 2023

CO2 Beiträge für Vermieter und Mieter in 2023

CO2 Beiträge für Vermieter und Mieter in 2023

eberl Immobilien bogenhausen

Ab Januar 2023 müssen sich Vermieter und Mieter die CO2-Abgabe teilen. Bisher trug diese Belastung alleine der Mieter, was auch nicht ganz unlogisch ist, da sich diese am individuellen
Energieverbrauch orientiert. Der Energieverbrauch ist abhängig vom persönlichen Nutzerverhalten.
Der Grad des Heizens und Lüftens wirken sich unmittelbar auf den Energieverbrauch aus. Die Befürworter der Neuregelung sehen aber auch eine Verantwortlichkeit des Vermieters, weil er über den Zustand der Gebäudehülle und der Heizungsanlage entscheidet.​

Im Nichtwohnbereich ist eine Fity-fifty-Teilung vorgesehen. Im Wohnbereich ist es etwas komplizierter. Hier ist eine Einstufung in zehn Stufen vorgesehen.

Maßgeblicher Faktor ist der CO2-Ausstoß in kg und m² pro Jahr.

Bei hohen Emissionen zahlt der Vermieter 90 Prozent und der Mieter 10 Prozent. Entspricht das Gebäude dem künftigen Neubaustandard EH 55, zahlt der Vermieter 5 und
der Mieter 95 Prozent der CO2-Abgabe, die im Jahr 2023 wie in 2022 nochmals 30 Euro pro Tonne CO2 beträgt. Ab 2024 beträgt der Preis pro Tonne dann 35 Euro.

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Letztlich haben Vermieter und Verwalter noch Zeit, auch wenn das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Denn nach der Übergangsregelung soll das Gesetz erst für Abrechnungszeiträume gelten, die am 1. Januar 2023 oder später beginnen. Zudem soll die Bundesregierung bis zum 1. Juni 2023 eine elektronische Anwendung zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten für Vermieter und Mieter bereitstellen.
Unterlässt der Vermieter es, den einzelnen auf den Mieter entfallenden Kohledioxidkosten-Anteil zu bestimmen oder weist er die Informationen ihm gegenüber nicht aus, so kann er seinen
Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 Co2-KostAuftG).

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c Verfasser/Autor. IVD Christian Osthus / c Bild pixaby (20/12/2022)

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Neuregelung zur Teilung der Maklerprovision

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