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Energiesparverordnung – Gebäudeenergiegesetz

Mietrecht

Aktuelles zur ENEV _ Energiesparverordnung.
Am 13. August 2020 wurde im Bundesgesetzblatt zu Bonn
die Änderung der Energieeinsparverordnung veröffentlicht.

Aus den vorrausgegangenen Entwürfen wird das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in wenigen Wochen in Kraft treten.
Hier steht der 1. November 2020 in der Zeitplanung.
Zwischen der der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird es voraussichtlich
eine Übergangsfrist bis zum 01.05.2021 geben.
Die komplette Ausgabe und die Inhalte zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung
in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz–GEG), finden sind auf der Seite des BundesanzeigerVerlags.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl
(08/2020)

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