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Reform der Grundsteuer – Immobilien werden teurer

Für verfassungswidrig wurde die Grundsteuer durch das Bundesverfassungsgericht bereits Anfang des Jahres erklärt – wie die Änderungen aussehen werden ist allerdings noch unklar. Immobilienpreise werden dadurch wohl auch teurer werden.

Und das nicht nur für den Käufer, sondern auch für den Mieter da die Grundsteuer auf den Mieter umgelegt werden darf. Der Gesetzgeber will bis zum 31. Dezember kommenden Jahres klären wie die Anpassung aussehen wird. Für die Gemeinden ist die Grundsteuer unstrittig eine sehr gute Einnahmequelle.

Bild: Grundsteuerreform

Die Berechnung erfolgt bis heue mit einem Einheitswert. Die Grundlage der Berechnungen stammen aus dem Jahre 1964 im Westen und 1935 im Osten. Der Zustand der Immobilie spielt für die heutige Berechnung keine Rolle. Hier will man künftig auch ansetzten. Wie man die Grundsteuer konkret berechnen will, wurde allerdings noch nicht Kund getan. Die große Koalition kündigte aber die Einführung der „Grundsteuer C“ an. Diese solle dann für unbebaute Grundstücke gelten. Das Signal soll Kaufpreisspekulationen für nicht genutzten Boden entgegenwirken und die Bautätigkeit vorantreiben. Es bleibt also noch abzuwarten wie die neuen Werte festgesetzt werden und der Verwaltungsaufwand bewältigt werden wird. (04/2018)

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