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Kaufpreisaufteilung beim Immobilienkauf

Aufteilung Grund und Boden

Die Wertermittlung für die steuerliche Abschreibung beim Immobilienkauf sollte man als Kapitalanleger im Auge haben. Das Bundesministerium für Finanzen hat nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung vom Juni 2020, Ihre Arbeitshilfe zur Aufteilung des Kaufpreises einer Immobilientransaktion, welches zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage dienen soll, zum 30.04.2021 angepasst. Für die Absetzung von Steuern für die Abnutzung von Gebäuden, stellt das Ministerium auf Ihrer Seite www.bundesfinanzministerium.de, eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Bei nicht eigengenutzen Immobilien ist es sinnvoll, den Gesamtkaufpreis in die Anteile von Grund und Boden aufzuteilen. Nur die Abnutzung von Gebäuden unterliegt der steuerlichen Abschreibung.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten
Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden
einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II
2001, 183). Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die es unter
Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine
Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen.
Zusätzlich steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung.
Die Arbeitshilfe finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen unter folgendem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-02-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html
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(Mai 2021)
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