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Wird die Steuerfreiheit beim Immobilienverkauf abgeschafft?

Immobilienmarkt in Zahlen
Beim Verkauf Ihrer Immobilie will das Finanzamt mitverdienen. Bei der Vielzahl an jährlichen Immobilientransaktionen ist dies neben der Grunderwerbsteuer und weiteren Steuern in Bezug auf einen Immobilienverkauf eine lukrative Einnahmequelle.
Die Spekulationssteuer wie Sie im allgemeinen Sprachgebrauch genannt wird, nämlich die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23EstG fällt an, wenn ein Gewinn erzielt wird.

Aktuell gilt dies, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder Hauses, weniger als 10 Jahre liegen und somit die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Ebenso schenkt Ihnen die Finanzverwaltung die Steuer, wenn Ihre Immobilie in den letzten 3 Jahren vor dem Verkauf von Ihnen selbst bewohnt wurde.
Hintergrund ist, dass das Finanzgesetz die Preissteigerungen von Gütern, die keine Leistung erbringen also auch Immobilien, als wirtschaftliche Tätigkeit und gewerbliche Absicht, einstuft.
Genau wie bei Gewinnen aus Aktiengeschäften, welche versteuert werden müssen.
Die Spekulationssteuer richtet sich nach Ihrem privaten Steuersatz und kann somit bis 42% betragen, welches eine ordentliche Höhe an Abgaben an das Finanzamt bedeutet.
Im Moment sind die Voraussetzungen also die, dass Sie Spekulationsteuer bezahlen müssen.
Und wie berechnet sich diese Steuer?
Hier ein kleines Rechenbeispiel:
Sie erwerben eine Immobilie im Jahr 2015 und verkaufen diese im Jahr 2021. Der Kaufpreis für die Immobilie betrug damals Euro 400.000. Der errechnete Verkaufspreis beträgt nach der Wertermittlung nun Euro 1.000.000Euro. Da auch das Baujahr der Immobilie im Hinblick auf die Abschreibung eine Rolle spielt, gebe wir in unserem Beispiel das Baujahr 2010 an. Die Immobilie war vermietet und Sie durften 2% per Anno abschreiben. Das ergibt für 6 Jahre einen Betrag von Euro 48.000 (Euro 8.000p.A. x 6 Jahre). Die Summe der Abschreibung ist dem Verkauf zuzurechnen.
Verkauf 1.000.000 + Abschreibung 48.000 – Kaufpreis 400.000 = Gewinn Euro 648.000
Von diesem Gewinn dürfen Sie die Kosten für die Maklercourtage, die Kosten für die Sanierungen sowie eine ggf. anfallende Vorfälligkeitsentschädigung abziehen. Übrig bleibt der mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuerndem Gewinn.
Die Grünen und die SPD wollen die Spekulationssteuer abschaffen. Welche Ausnahmeregelungen oder Fristverlängerungen es geben könnte, dazu ist wenig bis nichts bekannt. Sicher ist, dass diese Regierung vor allem spekulativen Immobilienunternehmen Einhalt gebieten will.
(12/2021)

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