Neuregelung zur Teilung der Maklerprovision
Information zur Neuregelung der Maklerprovision
Im Dezember 2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft, welches am 14. Mai 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.
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Zukünftig gilt, dass Sie als Auftraggeber von Eberl Immobilien eine Provision in selber Höhe, bezahlen. Der Bundestag hat, soweit es die Doppeltätigkeit betrifft, grundsätzlich das gesetzlich umgesetzt und als gesetzliches Leitbild normiert, was in den meisten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten praktiziert wird, dass der Makler als fairer Mittler zwischen den Parteien des Kaufvertrages handelt. Bringen wir den Verkäufer und den Käufer zusammen und es kommt ein notarieller Kaufvertrag zustande, so ist von beiden Seiten die Provision in gleicher Höhe zu bezahlen.
Als Makler nehmen wir uns sehr viel Zeit für die optimale Vermarktung Ihrer Immobilie. Eberl Immobilien bietet seinen Kunden eine umfassende Dienstleistung, ein hervorragendes Netzwerk sowie eine Datenbank mit vielen vorgemerkte Kaufinteressenten. Es entsteht ein Win/Win für alle Parteien.
Der Verkäufer freut sich, dass er die eigene Immobilie in guten Händen weiß, der Käufer erfreut sich über sein neues Zuhause. Wir freuen uns über die Zufriedenheit unserer Kunden. (11/2020)