Immobilien Bogenhausen – Planung neuer Bürotürme an der Richard-Strauss-Strasse
Es wird wohl in den nächsten Jahren recht laut werden in Bogenhausen. Rund um den Arabellapark sind einige Großprojekte in Planung. Eines davon, die neue Zentrale für die Bayerische Versorgungskammer (BVK) auf dem ehemaligen Siemens-Areal an der Richard-Strauss-Straße 76.
Bei der gestrigen Informationsveranstaltung in der Denninger Straße in Bogenhausen, lud die BVK zur Informationsveranstaltung und zum Austausch mit den Bürgern ein.
Der Name des neuen Gebäudekomplexes etwas sperrig „RS 76“ , wie der Vorstandsvorsitzende Daniel Just von der BVK, die Veranstaltung eröffnete. Herr Just lobte sich selbst in hohen Tönen, dass man sehr stolz darauf sei, in der Nachbarschaft zu investieren. Man ist sonst ja sehr häufig dazu gezwungen im Ausland zu investieren. Bei ca. 90Mrd. Euro Anlagen, steckt viel Hirnschmalz dahinter wie und wo man die richtigen Investitionen tätigt. Der geplante Bürokomplex auf dem Filetgrundstück in Bogenhausen soll wie das naheliegende Hypohochhaus ein „Landmark“ sein. Man ist sehr auf Nachhaltigkeit und den „Footprint“ bedacht und will den Bürostandort optimal auf die Arbeitswelt und den städtebaulichen Kontext abstimmen. Die BVK wächst weiter und rechnet mit ca. 1600 Angestellten welche künftig im neuen Hauptquartier arbeiten werden. Das Gebäude besteht aus zwei Türmen und einem Riegel. Auf dem Turm mit einer Höhe von knapp 100m soll eine Skybar entstehen. Der Gebäudekomplex wird zu 100% reines Gewerbe sein. Wohnungen? – Fehlanzeige. Dafür lockt man mit dem schönen Denninger Anger, welcher durch die offene Gebäudegestaltung miteinbezogen wird.
Bei der Veranstaltung waren Vertreter aus dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, die Projektentwickler der Strabag Real Estate GmbH München sowie die Sieger des Planungswettbewerbs des Architekturbüros David Chipperfield Architects zusammen mit Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin, anwesend.
Die verantwortlichen Architekten lobten freilich Ihren Entwurf als sehr gelungen und perfekt in das Umfeld am Mittleren Ring eingebunden. Die Arbeit überzeugt durch die Klarheit des Konzeptes, das mit nur drei Baukörpern, einem Scheibenhaus und zwei darüber hinausragenden Turmhäusern, das Grundstück optimal ausnutzt. Die Grundstücksfläche wird oberirdisch nur bis zu einem Drittel überbaut, so dass der Denninger Anger mit zwei grünen Trittsteinen zur Straße hin ergänzt und erweitert werden kann. Die Einbindung des „Denninger Angers“ gelingt über das einladend wirkende Gebäudetor.
Die Vertreter der Strabag Real Estate GmbH München erklärten, dass der Altbestand abgerissen wird. Sprengungen seien nicht realisierbar. Asbest und andere Altlasten werden entsprechend entsorgt. Ab Baubeginn wird man von 07:00 bis 17:00 Uhr jeweils an Werktagen arbeiten. Die Fertigstellung des Gebäudekomplexes ist laut Angaben der Projektenwickler mit 2024 geplant.
Die Vertreter des Baureferats stellt Ihren Ablauf vor. Nach der Informationsveranstaltung folgt die Umsetzung der Vorhabensplanung in einen Bebauungsplan und die Erarbeitung der Gutachten.
Danach §4 (2) BauGB – Beteiligung der Behörden -(2) Die Gemeinde holt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begründung ein. Sie haben ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abzugeben, wobei jedoch die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen 30 Tage nicht unterschreiten darf; die Gemeinde soll diese Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes angemessen verlängern. In den Stellungnahmen sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Billigung und anschließend §3 (2) BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit – (2) 1Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen. 2Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 3Die nach § 4 Abs. 2 Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. 4Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. 5Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, ist ortsüblich bekannt zu machen. 6Bei der Vorlage der Bauleitpläne nach § 6 oder § 10 Abs. 2 sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Satzung geplant vor der Sommerpause 2021. (Bogenhausen 24.01.2020)