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Diskussion Reform der Grundsteuer

Zwischenzeitlich sind 2 Modelle zur Reform der Grundsteuer vorgestellt.

Ein wertunabhängiges Modell, hier wird auf die Flächen des Bodens und des Gebäudes abgestellt und ein wertabhängiges Modell, bei dem der Wert des Grundstücks anhand der tatsächlichen Mieten in einem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt werden soll.

 

  

Bild: Reform der Grundsteuer

Das Flächenmodell wurde abgelehnt weil es als sozial ungerecht angesehen wird, wenn der Wert des Gundstücks nicht berücksichtigt wird. Das wertabhängige Modell fand wenig Zustimmung, weil der Bürokratieaufwand zu groß sei. Bis zum Ende des Jahres 2019 muss das neue Grundsteuergesetzt verkündet werden. Danach bleibt dann Zeit bis zum Ende des Jahres 2024 um das Gesetz in die Praxis umzusetzten. Auf der Finanzministerkonferenz am 01. Februar hat man sich nun auf ein Kompromissmodell geeinigt. Danach soll die Grundsteuer bei Wohgrundstücken an die durchschnittlichen Nettokaltmieten angeknüpft werden, die aus em Mikrozensus des statistischen Bundesamtes abgeleitet werden. Gebäude die vor 1948 errichtet worden sind, sollen in einer Altersklasse zusammen gefasst werden. Die Reform soll insgesamt aufkommensnetutral gestaltet werden. Dazu soll die Steuermesszahl so gewählt werden, dass die Summe der Steuermessbeträge gleichbleibt, nach einer groben Schätzung 0,325 Promille statt bisher 3,5 Promille. Ob das Modell tatsächlich aufkommensneutral ist, hängt davon ab, ob Gemeinden bei denen sich höhere Werte ergenen, ihre Hewbesätzue entsprechend absenken. Problematiosch ist bei einem wertabhängigen Modell, dass die Stuer bei einem zukünftigen Anstieg der Mieten und er Bodenwerte automatisch steigen würde. Mieter, die in hochpreisigen Gebieten leben und eine hohe Miete zahlen, würden durch einen Anstieg der Grunderwerbsteur zusätzlich belastet. (04/2019)
(Abgeleitet aus dem Beitrag von Hans-Joachim Beck, Abteilung Steuern IVD)

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