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Die Immobilie in der Scheidung

Das gemeinsame Heim ist stellt oft eine emotionale und richtungsweisende Entscheidung in einer Lebensgemeinschaft, Ehe oder Beziehung dar.

Genauso emotional und mit vielen Fragen behaftet sieht es bei einer Trennung aus. Die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen und die Entflechtung des bestehenden gemeinsamen Eigentums, verlangt daher nicht nur Expertise, sondern auch Einfühlungsvermögen und unparteiisches Einwirken. Am liebsten möchten sich die Parteien gar nicht mit den wirtschaftlichen Folgen einer Trennung auseinandersetzten und schlittern womöglich in einen Supergau. Für den Fall, dass sich zwei Parteien nicht einig werden, hat der Gesetzgeber nämlich die Möglichkeit einer Teilversteigerung geschaffen. Das Ziel ist es die Miteigentümerschaften aufzulösen und einen teilbaren Geldbetrag zu schaffen.

Wirtschaftlich und emotional ein Tiefpunkt. Daher ist eine einvernehmliche Lösung der beiden Ex-/Partner auf alle Fälle anzustreben, denn dann lässt sich auch mehr aus dem gemeinsamen Immobilieneigentum herausholen.

Ihre Möglichkeiten zu Sondieren stellt bereits einen Aufwand dar. Soll das Eigentum einem Partner übertragen werden? Soll die Immobilie vermietet werden? Wäre es besser die Immobilie einem Kind zu schenken? Oder , oder , oder

In der Praxis ist oft der gemeinsame Verkauf der Immobilie die vernünftigste Lösung. Dabei wäre es sogar möglich den Partner zu zwingen, dass dem Verkauf zugestimmt wird. Aber vernünftigerweise ist es immer ratsam emotional aufgeheizte Entscheidungen zu überdenken und einen objektiven Berater mit ins Boot zu holen.
Dieser kann einen wertvollen Beitrag und eine Unterstützung für Sie beim erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie leisten.

Ein erfahrener Makler wird Ihnen bei der marktgerechten Einwertung Ihrer Immobilie helfen und Sie durch die unterschiedlichen „Steps“ eines Immobilienverkauf führen. Sie werden vom Profi Unterstützung bei der Sichtung und Einholung wichtiger Unterlagen zur Immobilie, bei der Vermarktung und bei den Verkaufsverhandlungen erhalten. Das spart Ihnen Zeit und Sie können Ihre Energie in Richtung Zukunft lenken.

Wichtig sind natürlich auch die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen im Scheidungsfalle zu betrachten. Hier empfiehlt es sich Kontakt zu den jeweiligen Fachexperten aufzunehmen. Zum Beispiel können beim Verkauf einer Immobilie Spekulationssteuern anfallen, wenn Sie diese nicht in den letzten zwei Jahren selbst bewohnt haben oder diese nicht länger als 10 Jahre vermietet war. Aber auch an etwaige Ansprüche “Dritter” ist zu denken, beispielsweise an solche von Schwiegereltern aufgrund erbrachter finanzieller Zuwendungen.

Empfehlenswert ist, dass Sie alle relevanten Themen in Ruhe und mit einem Experten besprechen und sich nicht in Hektik treiben lassen.

Eberl Immobilien berät Sie mit großer Sensibilität bei dem Thema und wird Sie gerne dabei unterstützen, für Sie das beste Ergebnis beim Verkauf Ihrer Immobilie zu erzielen.
(01/2021)

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