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Um mehr Spielraum bei den Preisverhandlungen zu haben, bieten Verkäufer ihre Immobilie oft zu einem höheren Preis an. Häufig hat das zur Folge, dass kein Käufer gefunden wird und die Immobilie zu lange zum Verkauf steht. Das macht Interessenten skeptisch. Schlussendlich muss die Immobilie für weniger verkauft werden, als sie wert ist. Beim Bieterverfahren kann das umgekehrt laufen.

Das Bieterverfahren eignet sich besonders bei Objekten, bei denen die Nachfrage entweder sehr hoch oder sehr niedrig ist. Bei einem weniger gefragten Objekt kann der Eigentümer mit einem niedrigeren Einstiegspreis die Anzahl an Interessenten erhöhen. Sind genügend Kaufinteressenten da, kann ein Profimakler ein Bieterverfahren durchführen. Der Makler dient hier als neutraler Vermittler. Der Vorteil für den Eigentümer ist: Das Bieterverfahren stärkt seine Verhandlungsposition. Dabei ist das Bieterverfahren weder eine Auktion, noch eine Zwangsversteigerung. Aber Vorsicht! Das Bieterverfahren birgt auch Risiken. Deshalb ist es ratsam, es einem Profi zu überlassen, da man hierfür genügend Erfahrung benötigt. Wer es selber durchführen möchte, sollte mindestens sehr gut vorbereitet sein.

Für die Durchführung eines Bieterverfahrens gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum Beispiel eine „Open House“-Besichtigung. Hier erscheinen alle Interessenten zu einem bestimmten Termin zur Besichtigung. Dabei wird das Bieterverfahren eröffnet. Verkäufer ersparen sich so viele Besichtigungstermine. Der Nachteil dabei ist jedoch, dass der Verkäufer zuvor viel Marketing betreiben muss, um möglichst viele zahlungskräftige Interessenten zu finden. Zusätzlich lassen sich bei einem Besichtigungstermin mit vielen Interessenten diese nur schwer einschätzen. Denn zu solchen Terminen erscheinen gelegentlich auch Schnäppchenjäger, die kein seriöses Angebot abgeben. Ein Profimakler mit viel Erfahrung ist in der Lage, die Interessenten gut einzuschätzen.

Eine andere Möglichkeit ist die Einzelbesichtigung mit der Option auf ein Bieterverfahren. Diese empfehlen Immobilienexperten. Zunächst verläuft alles wie bei einem gewöhnlichen Hausverkauf. Die für das Bieterverfahren geeigneten Interessenten können bei der Einzelbesichtigung herausgefiltert werden. In den Anzeigen für die Immobilie muss jedoch auf drei Dinge hingewiesen werden: 1. Je nach Nachfrage kann ein Bieterverfahren durchgeführt werden. 2. Es erhält den Zuschlag, wer das höchste Gebot mit gesicherter Finanzierung abgibt. 3. Der Verkaufspreis kann vom Angebotspreis nach oben hin abweichen.

Hat der Makler die passenden Interessenten ausgewählt, werden sie über das Bieterverfahren informiert. Dann haben sie die Möglichkeit, bis zu einem festgesetzten Termin, ihr Angebot schriftlich abzugeben. Nach Ablauf der Frist teilt der Makler den Interessenten mit, wer den Zuschlag erhält. Jedoch ist hier das Angebot nicht bindend wie bei einer Auktion. Der Bieter kann von seinem Angebot zurücktreten. Andererseits muss der Verkäufer die Angebote auch nicht akzeptieren, wenn sie zu niedrig sind.

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Foto: © billiondigital

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