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Immobilie in der Scheidung – Wenn der Neue meiner Ex einziehen will

Immobilie in der Scheidung – Wenn der Neue meiner Ex einziehen will

Da eine Scheidung eine emotionale Angelegenheit ist, kommt es häufig zu Streit. Wenn einer der künftigen Ex-Partner beabsichtigt, die gemeinsame Immobilie mit einem neuen Lebenspartner weiter zu nutzen, verschärft dies oft zusätzlich die Situation. Wie kann die Integration des neuen Partners in die Immobilie ermöglicht werden, und wie sollte der Ex-Partner, der ausziehen muss, darauf reagieren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für das ehemalige Paar, mit der gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung umzugehen. Dies reicht von einem Verkauf bis hin zur Übernahme des Anteils des Ex-Partners, der ausziehen möchte oder muss. Unabhängig von der gewählten Option ist es jedoch wichtig, die Angelegenheit in einer möglichst emotionslosen Art und Weise zu klären – auch wenn es schwerfällt.

Falls dies nicht möglich ist, ist es ratsam, einen neutralen Makler hinzuzuziehen, der über Fachkenntnisse in Bezug auf alle Möglichkeiten verfügt und dem Scheidungspaar professionelle Beratung bieten kann. Die Auswahl eines vertrauenswürdigen und kompetenten Maklers sollte jedoch in Absprache getroffen werden, um jegliche Vorwürfe der Parteilichkeit zu vermeiden.

Wenn der Neue einziehen will

Während des Trennungsjahres ist der Einzug eines neuen Partners nur mit Zustimmung des noch verheirateten Ehepartners möglich. Stimmt dieser zu und zieht aus, kann dieser eine angemessene Nutzungsentschädigung vom im Haus verbleibenden Partner verlangen. Die Höhe dieser Ausgleichszahlung ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt vom individuellen Fall ab. Zudem variiert sie je nachdem, ob das Trennungsjahr bereits abgeschlossen ist oder nicht.

Wenn der Alte nicht ausziehen will

Wenn der Ex-Partner nicht bereit ist auszuziehen, könnten sich beide Parteien einigen, die Immobilie gegebenenfalls in zwei separate Wohnungen aufzuteilen. Allerdings ist diese Lösung in der Praxis häufig schwer umzusetzen. Falls dies mit Ihrer Immobilie machbar ist, muss die Teilungserklärung notariell beglaubigt werden. Wird auch nach Ablauf des Trennungsjahres keine Einigung erzielt, droht die Teilungsversteigerung. Hier wechseln Immobilien oft unter Marktwert den Besitzer. Die bevorzugte Lösung besteht in einem einvernehmlichen Verkauf der Immobilie über einen gemeinsam ausgewählten Makler.

Übertragung des Immobilienanteils

Einer der künftigen Ex-Partner kann seinen Anteil der Immobilie auch dem anderen übertragen. Dieser steht dann als Alleineigentümer im Grundbuch. Hierzu müssen sich beide Parteien einigen, wer die Immobilie übernimmt. Dieser muss den anderen natürlich auszahlen.

Ein weiteres zu lösendes Problem betrifft die Finanzierung, insbesondere wenn die Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt ist. Wenn es nur noch einen Alleineigentümer gibt, muss die Bank die Kreditvereinbarung anpassen, damit der im Haus verbleibende Ex-Partner die Verpflichtungen übernehmen kann. Der Partner, der auszieht, fordert in der Regel seinen für die Tilgung des Kredits bereits gezahlten Anteil vom Partner, der in der Immobilie bleibt. Für diesen ist das eine zusätzliche finanzielle Belastung, die er sich leisten können muss.

Zusätzlich fordern gelegentlich Banken, dass in solchen Fällen der Kreditvertrag neu abgeschlossen wird, wodurch der alte Vertrag vorzeitig aufgelöst wird. Hierbei kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – eine weitere finanzielle Belastung. Die Übertragung des Immobilienanteils kann während oder nach der Scheidung erfolgen. Wenn dies während der Scheidung geschieht, hat der Ex-Partner, der nicht mehr im Grundbuch eingetragen ist, in der Regel ein Wohnrecht, bis die Scheidung rechtlich anerkannt ist.

Um in Erfahrung zu bringen, welche Lösung für Ihre Immobilie in Ihrer individuellen Situation am besten passt, empfehlen Experten, sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten zu lassen.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie in der Scheidung ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.

Die Immobilie in der Scheidung

Die Immobilie in der Scheidung

Die Immobilie in der Scheidung

Das gemeinsame Heim ist stellt oft eine emotionale und richtungsweisende Entscheidung in einer Lebensgemeinschaft, Ehe oder Beziehung dar.

Genauso emotional und mit vielen Fragen behaftet sieht es bei einer Trennung aus. Die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen und die Entflechtung des bestehenden gemeinsamen Eigentums, verlangt daher nicht nur Expertise, sondern auch Einfühlungsvermögen und unparteiisches Einwirken. Am liebsten möchten sich die Parteien gar nicht mit den wirtschaftlichen Folgen einer Trennung auseinandersetzten und schlittern womöglich in einen Supergau. Für den Fall, dass sich zwei Parteien nicht einig werden, hat der Gesetzgeber nämlich die Möglichkeit einer Teilversteigerung geschaffen. Das Ziel ist es die Miteigentümerschaften aufzulösen und einen teilbaren Geldbetrag zu schaffen.

Wirtschaftlich und emotional ein Tiefpunkt. Daher ist eine einvernehmliche Lösung der beiden Ex-/Partner auf alle Fälle anzustreben, denn dann lässt sich auch mehr aus dem gemeinsamen Immobilieneigentum herausholen.

Ihre Möglichkeiten zu Sondieren stellt bereits einen Aufwand dar. Soll das Eigentum einem Partner übertragen werden? Soll die Immobilie vermietet werden? Wäre es besser die Immobilie einem Kind zu schenken? Oder , oder , oder

In der Praxis ist oft der gemeinsame Verkauf der Immobilie die vernünftigste Lösung. Dabei wäre es sogar möglich den Partner zu zwingen, dass dem Verkauf zugestimmt wird. Aber vernünftigerweise ist es immer ratsam emotional aufgeheizte Entscheidungen zu überdenken und einen objektiven Berater mit ins Boot zu holen.
Dieser kann einen wertvollen Beitrag und eine Unterstützung für Sie beim erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie leisten.

Ein erfahrener Makler wird Ihnen bei der marktgerechten Einwertung Ihrer Immobilie helfen und Sie durch die unterschiedlichen „Steps“ eines Immobilienverkauf führen. Sie werden vom Profi Unterstützung bei der Sichtung und Einholung wichtiger Unterlagen zur Immobilie, bei der Vermarktung und bei den Verkaufsverhandlungen erhalten. Das spart Ihnen Zeit und Sie können Ihre Energie in Richtung Zukunft lenken.

Wichtig sind natürlich auch die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen im Scheidungsfalle zu betrachten. Hier empfiehlt es sich Kontakt zu den jeweiligen Fachexperten aufzunehmen. Zum Beispiel können beim Verkauf einer Immobilie Spekulationssteuern anfallen, wenn Sie diese nicht in den letzten zwei Jahren selbst bewohnt haben oder diese nicht länger als 10 Jahre vermietet war. Aber auch an etwaige Ansprüche “Dritter” ist zu denken, beispielsweise an solche von Schwiegereltern aufgrund erbrachter finanzieller Zuwendungen.

Empfehlenswert ist, dass Sie alle relevanten Themen in Ruhe und mit einem Experten besprechen und sich nicht in Hektik treiben lassen.

Eberl Immobilien berät Sie mit großer Sensibilität bei dem Thema und wird Sie gerne dabei unterstützen, für Sie das beste Ergebnis beim Verkauf Ihrer Immobilie zu erzielen.
(01/2021)

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