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Grundsteuerreform 2022

Steuer
Abgabe der Feststellungserklärungen ab Juli 2022

Obwohl die Grundsteuerreform erst im Jahr 2025 in Kraft tritt, müssen Besitzerinnen und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Wohnhäusern oder Wohnungen, bereits in diesem Jahr zwischen Juli und Oktober ihre Grundsteuererklärung dazu einreichen. (§ 228 BewG). Vorgesehen ist die Einreichung an die Finanzämter per Elster.

Die Aufforderungen zur Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ werden voraussichtlich in diesem Monat verschickt. Immobilieneigentümer müssen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben (§ 228 BewG). Die Erklärungspflicht trifft neben den Grundstückseigentümern auch Erbbauberechtigte. Die Erklärungspflicht besteht ab 1.7.2022. Je nach Grundstücksart (Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke) sind unterschiedliche Angaben in den Feststellungserklärungen erforderlich. Die Aufforderung zur Abgabe soll durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Viele Bundesländer benachrichtigen die Erklärungspflichtigen zusätzlich schriftlich. Die Abgabefrist endet voraussichtlich am 31.10.2022. Eberl Immobilien bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an, kontaktieren Sie daher in steuerlichen Fragen Ihren Steuerberater.
Weitere Informationen zu diesem Thema bietet das Bundesfinanzministerium unter folgendem Link an
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html
(03/2022)

Bild: pixaby_tax-office-gd37db57e4

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