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Neuregelung zur Teilung der Maklerprovision

Neuregelung zur Teilung der Maklerprovision

Neuregelung zur Teilung der Maklerprovision

Bundesweite Neuregelung zur Teilung der Maklerprovision

Information zur Neuregelung der Maklerprovision

Im Dezember 2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft, welches am 14. Mai 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.

Sie möchten Ihre Wohnung verkaufen. Mit Eberl Immobilien besprechen Sie die Details für Ihren geplanten Immobilienverkauf und Sie schließen einen Maklervertrag mit uns ab.

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Zukünftig gilt, dass Sie als Auftraggeber von Eberl Immobilien eine Provision in selber Höhe, bezahlen. Der Bundestag hat, soweit es die Doppeltätigkeit betrifft, grundsätzlich das gesetzlich umgesetzt und als gesetzliches Leitbild normiert, was in den meisten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten praktiziert wird, dass der Makler als fairer Mittler zwischen den Parteien des Kaufvertrages handelt. Bringen wir den Verkäufer und den Käufer zusammen und es kommt ein notarieller Kaufvertrag zustande, so ist von beiden Seiten die Provision in gleicher Höhe zu bezahlen.

Als Makler nehmen wir uns sehr viel Zeit für die optimale Vermarktung Ihrer Immobilie. Eberl Immobilien bietet seinen Kunden eine umfassende Dienstleistung, ein hervorragendes Netzwerk sowie eine Datenbank mit vielen vorgemerkte Kaufinteressenten. Es entsteht ein Win/Win für alle Parteien.

Der Verkäufer freut sich, dass er die eigene Immobilie in guten Händen weiß, der Käufer erfreut sich über sein neues Zuhause. Wir freuen uns über die Zufriedenheit unserer Kunden. (11/2020)

Müssen die Nachbarn zustimmen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

Müssen die Nachbarn zustimmen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

Nachbarn können ziemlich nervig sein – und das selbst noch, wenn Sie bereits ausziehen und Ihre Wohnung verkaufen wollen. Denn laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können sie Ihnen unter Umständen auch bei der Käufersuche einen Strich durch die Rechnung machen. In welchen Fällen steht der Eigentümergemeinschaft ein Mitspracherecht zu? Und wie schaffen Sie es trotzdem, ganz ohne Stress zu verkaufen?

Die Regelung, die für Sie problematisch werden könnte, nennt sich Veräußerungsbeschränkung. Wie können Sie herausfinden, ob das auf Sie zutrifft? Gewissheit verschafft Ihnen ein Blick in die Gemeinschaftsordnung und ins Grundbuch. Dort muss nämlich nach § 12 WEG eine eventuell bestehende Veräußerungsbeschränkung festgehalten werden. Wenn das nicht der Fall ist, können Ihre Nachbarn sich noch so sehr über Ihre Kaufinteressenten beschweren – ein Mitspracherecht haben Sie nicht. Das gilt übrigens auch, wenn die Veräußerungsbeschränkung nur in der Gemeinschaftsordnung stehen sollte, denn erst durch den Eintrag ins Grundbuch wird sie rechtskräftig.

Veräußerungsbeschränkung macht die Zustimmung der restlichen Eigentümer erforderlich

Falls ein entsprechender Eintrag im Grundbuch vorhanden ist, bedeutet das: Sie können tatsächlich erst dann einen Vertrag mit dem Käufer Ihrer Wohnung abschließen, wenn die restlichen Eigentümer dem Verkauf zugestimmt haben. Andernfalls ist der Vertrag unwirksam. Der § 12 WEG dient nämlich genau dem Zweck, dass andere Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft den Verkauf an einen als problematisch eingestuften Interessenten verhindern können.

Aber keine Angst: Ihr Nachbar kann nicht grundlos jeden Interessenten ablehnen. Um vom § 12 WEG Gebrauch zu machen, muss ein nachvollziehbarer und stichhaltiger Grund vorliegen. Außerdem ist die Meinung eines einzelnen Nachbarn meist nicht ausschlaggebend für den Entscheid.

Drei Varianten des Mitspracherechts

Es gibt insgesamt drei verschiedene Verfahren, wie die Eigentümergemeinschaft über den Verkauf entscheiden kann. Welche davon zutrifft, sollte ebenfalls im Grundbuch festgehalten sein.

  1. Alle Mitglieder entscheiden über den Verkauf
  2. Eine Mehrheitsentscheidung entscheidet über den Verkauf
  3. Nur die Hausverwaltung entscheidet über den Verkauf

Bevor Sie an den Verkauf Ihrer Wohnung gehen, empfiehlt es sich also zu prüfen, ob Sie von einer Veräußerungsbeschränkung betroffen sind und wie über diese entschieden wird. Sonst können Sie spätestens beim Notartermin eine böse Überraschung erleben. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Nachbarn sich nicht im letzten Moment querstellen, ist es das Beste, einen Immobilienexperten mit dem Verkauf Ihrer Wohnung zu betrauen. So haben Sie jemanden, der sich rechtlich auskennt und Ihnen bei der Auswahl des richtigen Käufers hilft. Dann dürfte es den restlichen Eigentümern echt schwerfallen, stichhaltige Argumente gegen den Verkauf zu finden.

Sie wollen Ihre Wohnung im Mehrfamilienhaus verkaufen und dabei keinen Fehler machen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Eigent%C3%BCmergemeinschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_(Deutschland)

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155734/umfrage/wohneigentumsquoten-in-europa/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: jacek_kadaj/despositphoto

Top-Immobilienmakler 2020

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Top Immobilienmakler von Deutschland

Eberl Immobilien hat wieder mit hervorragender Leistung überzeugt und wurde von FOCUS in Kooperation mit statista ausgezeichnet. Eberl Immobilien zählt damit erneut zu Deutschlands Top-Immobilienmaklern 2020!  Eberl Immobilien schafft damit Vertrauen bei Kunden und Kooperationspartnern. Anneliese Eberl, Inhaberin von Eberl Immobilien ist eine seriöse Dienstleistung und eine hoher Qualitätsstandard stets ein wichtiges Anliegen.

Bild: Anneliese Eberl, mit Unterlagen und Urkunde

Diese Auszeichnung genießt ein beachtliches Renomee in der Branche – national wie international.
Damit hat Eberl Immobilien auch in diesem Jahr wieder bestätigt: “Zufriedene Kunden sind kein Zufall . (04/2020)
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