+49-151-21236552 / +49 (89) 379 408 99 info@eberl-immobilien.de
Nebenkosten beim Immobilienkauf in Bayern

Nebenkosten beim Immobilienkauf in Bayern

Nebenkosten beim Immobilienkauf in Bayern

Nebenkosten beim Immobilienkauf

Eigentumswohnungen sind ein wertvolles Gut. Die Eigentumsquote ist in Deutschland zwar sehr gering, dennoch haben die Menschen Sehnsucht nach den eigenen vier Wänden. Mieter möchten in Eigentumswohnungen ziehen und nutzen die aktuell günstigen Zinsen. Doch welche Nebenkosten fallen beim Kauf von Eigentumswohnungen und Wohnimmoblien an? Wir geben einen Überblick.

Beim Kauf einer Immobilie fallen Nebenkosten an, die der Erwerber einer Immobilie zu tragen hat. Das sind die Kosten für den Notar, das Grundbuchamt, die Umschreibung des Eigentums, die Maklercourtage aber auch das Finanzamt meldet sich mit der Grunderwerbsteuer. Die Nebenkosten belaufen sich auf ca. 8% bis 10%. Hier sollte man großzügig rechnen, denn die Nebenkosten müssen aus dem Eigenkapital bezahlt werden. Die wenigsten Banken finanzieren die Nebenkosten mit und wenn dann muss die Bonität extrem gut sein oder mit Zins- und Risikoaufschlägen gerechnet werden.

Ein Immobilienkauf ohne Notar ist in Deutschland nicht möglich. Hier werden Käufer und Verkäufer besonders geschützt. Die Notar und Grundbuchkosten, also die Kosten für die Auflassung und Eintragung ins Grundbuch, werden meist über den Notar abgerechnet. Notar und Grundbuchkosten betragen ca. 2%-2,5%

Die Grunderwerbsteuer ist bei jedem Immobilienerwerb zu bezahlten. Diese unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Aktuell bezahlen Sie in Bayern 3,5% Grunderwerbsteuer. Geht es nach einigen klugen politischen Köpfen, sollte diese für den Ersterwerb und die eigengenutze Immobilie künftig abgeschafft werden. Das wäre selbstverständlich sehr begrüßenswert. Dies bleibt zu beobachten und hängt sicherlich von der künftigen Regierung ab. Die Grunderwerbsteuer wird fällig, nach dem der notarielle Kaufvertrag geschlossen wurde und das Finanzamt über die Immobilientransaktion durch den Notar informiert wurde. Ein Eigentümerwechsel ohne die vom Finanzamt ausgestellte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“, also die Bestätigung, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, ist in Deutschland nicht möglich. In anderen EU Ländern wie beispielsweise in Österreich, wird die Grunderwerbsteuer direkt durch das Notariat einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet.

Auch die Maklerprovision gehört zu den Kaufnebenkosten. Die Höhe der Maklercourtage ist in Deutschland nicht geregelt und ist Verhandlungssache. Seit dem 23. Dezember 2020 gibt es eine neue gesetzliche Regelung. Entweder teilen sich die Parteien die Maklercourtage. Marktüblich in Bayern sind 3,5% jeweils für den Käufer und den Verkäufer. Oder nur der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag und vereinbart die Provisionshöhe. Der Maker ist dann alleiniger Interessensvertreter des Verkäufers. (05/2021)

Die Immobilie in der Scheidung

Die Immobilie in der Scheidung

Die Immobilie in der Scheidung

Das gemeinsame Heim ist stellt oft eine emotionale und richtungsweisende Entscheidung in einer Lebensgemeinschaft, Ehe oder Beziehung dar.

Genauso emotional und mit vielen Fragen behaftet sieht es bei einer Trennung aus. Die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen und die Entflechtung des bestehenden gemeinsamen Eigentums, verlangt daher nicht nur Expertise, sondern auch Einfühlungsvermögen und unparteiisches Einwirken. Am liebsten möchten sich die Parteien gar nicht mit den wirtschaftlichen Folgen einer Trennung auseinandersetzten und schlittern womöglich in einen Supergau. Für den Fall, dass sich zwei Parteien nicht einig werden, hat der Gesetzgeber nämlich die Möglichkeit einer Teilversteigerung geschaffen. Das Ziel ist es die Miteigentümerschaften aufzulösen und einen teilbaren Geldbetrag zu schaffen.

Wirtschaftlich und emotional ein Tiefpunkt. Daher ist eine einvernehmliche Lösung der beiden Ex-/Partner auf alle Fälle anzustreben, denn dann lässt sich auch mehr aus dem gemeinsamen Immobilieneigentum herausholen.

Ihre Möglichkeiten zu Sondieren stellt bereits einen Aufwand dar. Soll das Eigentum einem Partner übertragen werden? Soll die Immobilie vermietet werden? Wäre es besser die Immobilie einem Kind zu schenken? Oder , oder , oder

In der Praxis ist oft der gemeinsame Verkauf der Immobilie die vernünftigste Lösung. Dabei wäre es sogar möglich den Partner zu zwingen, dass dem Verkauf zugestimmt wird. Aber vernünftigerweise ist es immer ratsam emotional aufgeheizte Entscheidungen zu überdenken und einen objektiven Berater mit ins Boot zu holen.
Dieser kann einen wertvollen Beitrag und eine Unterstützung für Sie beim erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie leisten.

Ein erfahrener Makler wird Ihnen bei der marktgerechten Einwertung Ihrer Immobilie helfen und Sie durch die unterschiedlichen „Steps“ eines Immobilienverkauf führen. Sie werden vom Profi Unterstützung bei der Sichtung und Einholung wichtiger Unterlagen zur Immobilie, bei der Vermarktung und bei den Verkaufsverhandlungen erhalten. Das spart Ihnen Zeit und Sie können Ihre Energie in Richtung Zukunft lenken.

Wichtig sind natürlich auch die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen im Scheidungsfalle zu betrachten. Hier empfiehlt es sich Kontakt zu den jeweiligen Fachexperten aufzunehmen. Zum Beispiel können beim Verkauf einer Immobilie Spekulationssteuern anfallen, wenn Sie diese nicht in den letzten zwei Jahren selbst bewohnt haben oder diese nicht länger als 10 Jahre vermietet war. Aber auch an etwaige Ansprüche “Dritter” ist zu denken, beispielsweise an solche von Schwiegereltern aufgrund erbrachter finanzieller Zuwendungen.

Empfehlenswert ist, dass Sie alle relevanten Themen in Ruhe und mit einem Experten besprechen und sich nicht in Hektik treiben lassen.

Eberl Immobilien berät Sie mit großer Sensibilität bei dem Thema und wird Sie gerne dabei unterstützen, für Sie das beste Ergebnis beim Verkauf Ihrer Immobilie zu erzielen.
(01/2021)

Neuregelung zur Teilung der Maklerprovision

Neuregelung zur Teilung der Maklerprovision

Neuregelung zur Teilung der Maklerprovision

Bundesweite Neuregelung zur Teilung der Maklerprovision

Information zur Neuregelung der Maklerprovision

Im Dezember 2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft, welches am 14. Mai 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.

Sie möchten Ihre Wohnung verkaufen. Mit Eberl Immobilien besprechen Sie die Details für Ihren geplanten Immobilienverkauf und Sie schließen einen Maklervertrag mit uns ab.

Bild: Share_es_wird_geteilt

Zukünftig gilt, dass Sie als Auftraggeber von Eberl Immobilien eine Provision in selber Höhe, bezahlen. Der Bundestag hat, soweit es die Doppeltätigkeit betrifft, grundsätzlich das gesetzlich umgesetzt und als gesetzliches Leitbild normiert, was in den meisten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten praktiziert wird, dass der Makler als fairer Mittler zwischen den Parteien des Kaufvertrages handelt. Bringen wir den Verkäufer und den Käufer zusammen und es kommt ein notarieller Kaufvertrag zustande, so ist von beiden Seiten die Provision in gleicher Höhe zu bezahlen.

Als Makler nehmen wir uns sehr viel Zeit für die optimale Vermarktung Ihrer Immobilie. Eberl Immobilien bietet seinen Kunden eine umfassende Dienstleistung, ein hervorragendes Netzwerk sowie eine Datenbank mit vielen vorgemerkte Kaufinteressenten. Es entsteht ein Win/Win für alle Parteien.

Der Verkäufer freut sich, dass er die eigene Immobilie in guten Händen weiß, der Käufer erfreut sich über sein neues Zuhause. Wir freuen uns über die Zufriedenheit unserer Kunden. (11/2020)

Call Now Button