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Erneute Auszeichnung für Eberl Immobilien

Erneute Auszeichnung für Eberl Immobilien

Erneute Auszeichnung für Eberl Immobilien

Gute Neuigkeiten!

Eberl Immobilien wurde erneut ausgezeichnet und Anneliese Eberl freut sich darüber, dass Sie sich zu den Focus Top 1.000 Maklern zählen darf.  Eberl Immobilien gehört damit zu den Besten Maklern in der Immobilienbranche.

Vielen Dank, liebe Kundinnen und Kunden für Ihr Vertrauen und für Ihre positiven Bewertungen. Und vielen Dank an @FOCUS Magazin, @statista & @ImmoScout24. Ihre Anneliese Eberl, Eberl Immobilien.

Focus Spezial Immobilienatlas 2021
Auch dieses Jahr veröffentlicht der Focus die Liste aller ausgezeichneten Top-Makler:innen wieder als zentralen Bestandteil eines Sonderhefts. Das Heft wird mit einem redaktionellen Teil und einem umfassenden Preisüberblick über die 110 größten deutschen Städte ab Samstag, den 10. Aprilerhältlich sein.

(04/2021)

BFH weist BMF in die Schranken

BFH weist BMF in die Schranken

BFH weist BMF in die Schranken

Urteil vom 21. Juli 2020, IX R 26/19
Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude: FG darf die vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht durch die mittels der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen. Die Arbeitshilfe zur Aufteilung Grund und Boden zu Gebäude ist nicht geeignet! Der BFH hat mit dem Urteil vom erstmalig zur vom BMF im Internet bereitgestellten „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)“ Stellung genommen und sich grundlegend mit der Frage befasst, welche Bedeutung der Arbeitshilfe bei der Aufteilung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises auf Grund und Gebäude nach den realen Verkehrswerten für Zwecke der AfA-Bemessung zukommt.

Er hat richtungsweisend entschieden, dass die Finanzgerichte eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Verhältnisse in grds. Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die nach Maßgabe der Arbeitshilfe ermittelte Aufteilung ersetzen dürfen.

Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung (AfA) von Gebäuden (§ 7 Abs. 4 bis 5a EStG) ist es in der Praxis erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sog. Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen. Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen deshalb eine Arbeitshilfe als xlsx-Datei zur Verfügung, die es dem Veranlagungssachbearbeiter ermöglichen soll, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu überprüfen. Auf diese Weise soll auf die Einbindung des Bausachverständigen verzichtet werden können. Dabei greift das Tool auf das Sachwertverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung zurück. Der Bodenwert bestimmt sich nach den vom örtlichen Gutachterausschuss festgesetzten Bodenrichtwerten; der Gebäudewert wird auf der Grundlage von typisierten Herstellungskosten auf der Basis der Normalherstellungskosten 2010 ermittelt.

Die Arbeitshilfe wird in der Literatur erheblich kritisiert. Die fehlende Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten bei der Ermittlung des Gebäudewerts soll gerade in Großstädten mit hohen Bodenrichtwerten zu einem überproportionalen Anteil des Grund und Bodens und damit zu mitunter extrem geringen Gebäudebewertungen führen. Zwar sind die Finanzämter an die Ergebnisse des Tools nicht gebunden; nach der im Internet bereitgestellten Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises S. 12handelt es sich nur um eine qualifizierte Schätzung, die „sachverständig begründet widerlegbar“ ist.  (01/2021)

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