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Immobilienerbe: zu Lebzeiten regeln

Immobilienerbe: zu Lebzeiten regeln

Damit es später nicht zu Streitigkeiten unter den Erben kommt, überlegen viele Eigentümer ihr Immobilienerbe schon zu Lebzeiten zu regeln. Durch eine Schenkung können die Steuerlast reduziert, der Pflichtteilsanspruch verringert und Erbstreitigkeiten vermieden werden.

In Form einer Schenkung kann ein Erbe wie eine Immobilie oder anderes Vermögen vom Eigentümer an eine andere Person übertragen werden. Erhält dies eine Person, die ohnehin die Immobilie oder das Vermögen erben würde, wird das vorweggenommene Erbfolge genannt. Ein typisches Beispiel ist die Übertragung der Immobilie eines Eigentümers an sein Kind.

Wie kann eine Immobilie verschenkt werden?

Damit die Schenkung rechtlich wirksam ist, muss sie in einem notariell beurkundeten Schenkungsvertrag festgehalten werden. Darin werden der Gegenstand der Schenkung sowie eventuelle Gegenleistungen dokumentiert.

Welche Leistungen können in den Vertrag aufgenommen werden?

Beispielsweise kann der Schenker ein Rückforderungsrecht verlangen. Sollte der Beschenkte in finanzielle Nöte geraten, kann der Schenker die Immobilie zurückverlangen. Damit ist sie vor eventuellen finanziellen Forderungen an den Beschenkten geschützt.

Außerdem kann er sich auch ein Wohn- oder Nießbrauchrecht einräumen lassen. Diese werden im Grundbuch eingetragen. So kann der Schenker die Immobilie weiter nutzen und sich bei der Altersvorsorge absichern. Darüber hinaus kann er als Gegenleistung auch die Pflege im Alter in den Schenkungsvertrag eintragen lassen.

Welche Steuern fallen bei der Schenkung an?

Ehegatten haben einen Steuerfreibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Nur wenn der Wert der Immobilie diese Freibeträge übersteigt, fallen Steuern an. Für weiter entfernte Verwandte sinken diese Freibeträge. Steuern können aber vermieden werden.

Werden im Abstand von zehn Jahren nur Teile der Immobilie verschenkt, deren Wert unter den Freibeträgen liegen, dann fällt keine Steuer an. Lassen Sie sich hierzu im Einzelfall von einem Steuerexperten beraten. Die Höhe der Steuern hängt vom Wert der Immobilie ab.

Woher weiß ich, wie viel meine Immobilie wert ist?

Den Wert einer Immobilie ermittelt ein lokaler Qualitätsmakler oder auch ein Sachverständiger (für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken). Der Sachverständige ist nicht nur mit den gesetzlich vorgegebenen Bewertungsverfahren vertraut, sondern besitzt mit seiner langjährigen Erfahrung sowie Fach- und Marktkenntnis auch das nötige Know-how.

Sie haben Fragen zu Ihrer Erbimmobilie oder zu deren Wert? Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten? Dann sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © monkeybusiness/Depositphotos.com

Aktuelle Bodenrichtwerte für München

Aktuelle Bodenrichtwerte für München

Aktuelle Bodenrichtwerte für München

Bodenrichtwerte München

Lage Lage Lage Bodenrichtwerte München

Der Bodenrichtwert für München wird alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss München errechnet und neu veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 wurden mit Spannung erwartet und sind gerade frisch veröffentlicht.

 


Die Karte mit den Bodenrichtwerten hängt aktuelle und noch bis Mitte August zur Einsicht aus.
Der Bodenrichtwert stellt eben einen Richtwert für Grundstücke in München dar und dient zur Orientierung. Er wird für die Bewertung von Grund und Boden sowie Immobilien herangezogen. Der Bodenrichtwert ist aber durchaus auch mit kritischem Auge zu betrachten und bei der Immobilienbewertung spielen viele weitere Faktoren eine wesentliche Rolle.
Für eine Immobilienbewertung wird also der aktuelle Bodenrichtwert ggf. mit Anpassungen, als auch der Gebäudewert herangezogen. Die aktuellen Bodenrichtwerte können über den Gutachterausschuss in München kostenpflichtig erworben werden.
In den letzten Jahren sind die Bodenpreise für München deutlich angestiegen. Grundstückspreise in Schwabing liegen beispielsweise bei Euro 17.000, in Neuhausen zahlen Sie 12.000 Euro für ein Grundstück in guter Lage, in Altbogenhausen findet man Grundstücke mit einem Wert von 15.000Euro und rund um die Goethestraße sehen wir Preise bei 19.000 Euro.
Die Anstiege der Grundstückspreise liegen daran, dass der Wohnraum generell immer knapper wird, München sich immer noch großer Beliebtheit erfreut und es immer noch mehr Zuwanderung als Abwanderung gibt. Auch die Lebenshaltungskosten sind gestiegen.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und möchten wissen welchen Marktwert Ihre Immobilie derzeit erzielen kann? Kontaktieren Sie Eberl Immobilien in München für eine Einwertung Ihrer Immobilie. (Juli, August 2021)

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