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CO2 Beiträge für Vermieter und Mieter in 2023

CO2 Beiträge für Vermieter und Mieter in 2023

CO2 Beiträge für Vermieter und Mieter in 2023

eberl Immobilien bogenhausen

Ab Januar 2023 müssen sich Vermieter und Mieter die CO2-Abgabe teilen. Bisher trug diese Belastung alleine der Mieter, was auch nicht ganz unlogisch ist, da sich diese am individuellen
Energieverbrauch orientiert. Der Energieverbrauch ist abhängig vom persönlichen Nutzerverhalten.
Der Grad des Heizens und Lüftens wirken sich unmittelbar auf den Energieverbrauch aus. Die Befürworter der Neuregelung sehen aber auch eine Verantwortlichkeit des Vermieters, weil er über den Zustand der Gebäudehülle und der Heizungsanlage entscheidet.​

Im Nichtwohnbereich ist eine Fity-fifty-Teilung vorgesehen. Im Wohnbereich ist es etwas komplizierter. Hier ist eine Einstufung in zehn Stufen vorgesehen.

Maßgeblicher Faktor ist der CO2-Ausstoß in kg und m² pro Jahr.

Bei hohen Emissionen zahlt der Vermieter 90 Prozent und der Mieter 10 Prozent. Entspricht das Gebäude dem künftigen Neubaustandard EH 55, zahlt der Vermieter 5 und
der Mieter 95 Prozent der CO2-Abgabe, die im Jahr 2023 wie in 2022 nochmals 30 Euro pro Tonne CO2 beträgt. Ab 2024 beträgt der Preis pro Tonne dann 35 Euro.

.

Letztlich haben Vermieter und Verwalter noch Zeit, auch wenn das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Denn nach der Übergangsregelung soll das Gesetz erst für Abrechnungszeiträume gelten, die am 1. Januar 2023 oder später beginnen. Zudem soll die Bundesregierung bis zum 1. Juni 2023 eine elektronische Anwendung zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten für Vermieter und Mieter bereitstellen.
Unterlässt der Vermieter es, den einzelnen auf den Mieter entfallenden Kohledioxidkosten-Anteil zu bestimmen oder weist er die Informationen ihm gegenüber nicht aus, so kann er seinen
Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 Co2-KostAuftG).

Hier den ganzen Artikel lesen

c Verfasser/Autor. IVD Christian Osthus / c Bild pixaby (20/12/2022)

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Eberl Immobilien MÜnchen Bogenhausen

Heute waren wir im Kommunalreferat und haben uns die neuen Bodenrichtwerte angeschaut. Es ist kaum verwunderlich, dass die Bodenrichtwerte für München einen erneuten Höhenflug hinter sich haben und alle bisher dagewesenen Werte übertreffen.

Am Rindermarkt beispielsweise wird ein Wert von 95000/5,5M angegeben und die Weinstraße übertrifft diesen mit 120000/4,5M. Gering erscheint daneben der Bodenrichtwert im begehrten und beliebten Stadtteil Bogenhausen, mit einem Wert von 10800/0,6 W rund um die Laplacestraße.

Vielleicht ganz gut, dass für die Berechnung der neuen Grundsteuer in Bayern keine Bodenrichtwerte benötigt werden. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt. Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die neue Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Der Gutachterausschuss analysiert den Immobilienmarkt und stellt ihn unter anderem durch Bodenrichtwerte dar. Zum Stichtag 01.01.2022 gibt es neue Bodenrichtwerte. Diese Bodenrichtwerte für München und auch München Bogenhausen hängen seit dem 01. September 2022 öffentlich zur Ansicht im Hauptgebäude des Kommunalreferates München, welches unter der Leitung von Kristina Frank steh, aus. Die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte findet bis Freitag, 30.September 2022 im Kommunalreferat in der Denisstr. 2, 80335 München statt.

Danach können diese, anders als in anderen Bundesländern von Deutschland, kostenpflichtig beim Gutachterausschuß München oder online über das Bodenrichtwertportal ebenso kostenpflichtig abgerufen werden. Bisher veröffentlichte Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 31.12.2020 können ebenfalls über den Gutachterausschuss bestellt werden.

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(01/09/2022)

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Soziales Engagement von Eberl Immobilien

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Soziales Engagement

Soziales Engagement, Ehrenamt und die Unterstützung für diejenigen die keine Stimme haben ist ein wichtiges Anliegen von Anneliese Eberl, Eberl Immobilien in München. In 2022 wurde nun der Tierschutzverein München e.V. unterstützt, damit sich dieser ein neues Tierschutzfahrzeug anschaffen konnte. Für die Tiere in Not können damit tierärztliche Versorgungsfahrten erledigt werden, Futter und Tiere transportiert, Aussenstellen beliefert werden und vieles mehr. Ein Herz für Tiere, bewies Anneliese Eberl schon mehrmals durch die Unterstützung von Tier und Mensch, zum Beispiel mit Sach- und Futterspenden an die Tiertafel München. Soziales Engagement und ein offenes Herz sind wichtige Bestreben in unserer Gesellschaft.

Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform 2022

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Steuer
Abgabe der Feststellungserklärungen ab Juli 2022

Obwohl die Grundsteuerreform erst im Jahr 2025 in Kraft tritt, müssen Besitzerinnen und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Wohnhäusern oder Wohnungen, bereits in diesem Jahr zwischen Juli und Oktober ihre Grundsteuererklärung dazu einreichen. (§ 228 BewG). Vorgesehen ist die Einreichung an die Finanzämter per Elster.

Die Aufforderungen zur Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ werden voraussichtlich in diesem Monat verschickt. Immobilieneigentümer müssen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben (§ 228 BewG). Die Erklärungspflicht trifft neben den Grundstückseigentümern auch Erbbauberechtigte. Die Erklärungspflicht besteht ab 1.7.2022. Je nach Grundstücksart (Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke) sind unterschiedliche Angaben in den Feststellungserklärungen erforderlich. Die Aufforderung zur Abgabe soll durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Viele Bundesländer benachrichtigen die Erklärungspflichtigen zusätzlich schriftlich. Die Abgabefrist endet voraussichtlich am 31.10.2022. Eberl Immobilien bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an, kontaktieren Sie daher in steuerlichen Fragen Ihren Steuerberater.
Weitere Informationen zu diesem Thema bietet das Bundesfinanzministerium unter folgendem Link an
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html
(03/2022)

Bild: pixaby_tax-office-gd37db57e4

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Erneute Auszeichnung

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Immobiliendienstleister Award

Erneute Auszeichnung für Anneliese Eberl Immobilien in München.

Anneliese Eberl von Eberl Immobilien wurde von einer Fachjury aus der Immobilienbranche mit dem Immobilien Dienstleister Award ausgezeichnet und erhält das Siegel Immobilien Dienstleister Award 2022.

Perfekte Dienstleistung, Expertise und eine exzellente Beratung machen Eberl Immobilien in München, zu Ihrem Partner wenn es um den Verkauf Ihrer Immobilie geht. Anneliese Eberl nimmit sich dabei viel Zeit für Ihre Belange und setzt Ihre Wünsche in eine klare Vermarktungsstrategie um. Denn das Ziel ist Ihre Zufriedenheit!

 

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(02/2022)

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