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Immobilienerbe: zu Lebzeiten regeln

Immobilienerbe: zu Lebzeiten regeln

Damit es später nicht zu Streitigkeiten unter den Erben kommt, überlegen viele Eigentümer ihr Immobilienerbe schon zu Lebzeiten zu regeln. Durch eine Schenkung können die Steuerlast reduziert, der Pflichtteilsanspruch verringert und Erbstreitigkeiten vermieden werden.

In Form einer Schenkung kann ein Erbe wie eine Immobilie oder anderes Vermögen vom Eigentümer an eine andere Person übertragen werden. Erhält dies eine Person, die ohnehin die Immobilie oder das Vermögen erben würde, wird das vorweggenommene Erbfolge genannt. Ein typisches Beispiel ist die Übertragung der Immobilie eines Eigentümers an sein Kind.

Wie kann eine Immobilie verschenkt werden?

Damit die Schenkung rechtlich wirksam ist, muss sie in einem notariell beurkundeten Schenkungsvertrag festgehalten werden. Darin werden der Gegenstand der Schenkung sowie eventuelle Gegenleistungen dokumentiert.

Welche Leistungen können in den Vertrag aufgenommen werden?

Beispielsweise kann der Schenker ein Rückforderungsrecht verlangen. Sollte der Beschenkte in finanzielle Nöte geraten, kann der Schenker die Immobilie zurückverlangen. Damit ist sie vor eventuellen finanziellen Forderungen an den Beschenkten geschützt.

Außerdem kann er sich auch ein Wohn- oder Nießbrauchrecht einräumen lassen. Diese werden im Grundbuch eingetragen. So kann der Schenker die Immobilie weiter nutzen und sich bei der Altersvorsorge absichern. Darüber hinaus kann er als Gegenleistung auch die Pflege im Alter in den Schenkungsvertrag eintragen lassen.

Welche Steuern fallen bei der Schenkung an?

Ehegatten haben einen Steuerfreibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Nur wenn der Wert der Immobilie diese Freibeträge übersteigt, fallen Steuern an. Für weiter entfernte Verwandte sinken diese Freibeträge. Steuern können aber vermieden werden.

Werden im Abstand von zehn Jahren nur Teile der Immobilie verschenkt, deren Wert unter den Freibeträgen liegen, dann fällt keine Steuer an. Lassen Sie sich hierzu im Einzelfall von einem Steuerexperten beraten. Die Höhe der Steuern hängt vom Wert der Immobilie ab.

Woher weiß ich, wie viel meine Immobilie wert ist?

Den Wert einer Immobilie ermittelt ein lokaler Qualitätsmakler oder auch ein Sachverständiger (für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken). Der Sachverständige ist nicht nur mit den gesetzlich vorgegebenen Bewertungsverfahren vertraut, sondern besitzt mit seiner langjährigen Erfahrung sowie Fach- und Marktkenntnis auch das nötige Know-how.

Sie haben Fragen zu Ihrer Erbimmobilie oder zu deren Wert? Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten? Dann sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Zinsen hoch, Preise niedrig? Jetzt Immobilie kaufen?

Zinsen hoch, Preise niedrig? Jetzt Immobilie kaufen?

Die Preise für Immobilien werden 2024 nicht einbrechen – sagen einige Marktexperten. Ebenso gehen sie davon aus, dass die Finanzierungszinsen auf dem aktuellen Niveau bleiben werden. Jetzt ist also ein guter Zeitpunkt für den Immobilienkauf, bevor die Preise wieder steigen. Die Frage ist nur: wo? Denn die deutschen Immobilienmärkte sind sehr uneinheitlich.

Immobilien- und Finanzierungsexperten sind sich einig, dass 2024 ein gutes Jahr für den Immobilienkauf ist, wenn die Finanzierung gesichert ist. Allerdings ist entscheidend, wo gekauft werden soll. Hierzu ist es sinnvoll, sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten zu lassen. Er kennt den örtlichen Immobilienmarkt und weiß, welche Immobilien zu marktgerechten Preisen angeboten werden.

Wovon hängt die Entwicklung der Preise ab?

Zwei Faktoren bestimmen die Preise: das ist einerseits nach wie vor die Lage und andererseits der energetische Zustand der Immobilie. Gerade letzteres ist immer wichtiger geworden. Je besser die Energiebilanz einer Immobilie, desto höher ihr Preis.

Immobilien mit einer schlechten Energiebilanz müssen dagegen drastische Preisreduktionen hinnehmen. Für Käufer kann das eine Chance sein, wenn sie staatliche Förderungen für eine energetische Sanierung clever nutzen. Lassen Sie sich dazu von einem unabhängigen Energieexperten beraten.

Stadt oder Land

Was die Lage betrifft, so sinken die Immobilienpreise in den Metropolregionen und ihren Speckgürteln – also da, wo die Nachfrage hoch ist – kaum oder allenfalls leicht. Beim Neubau gibt es wegen hoher Rohstoffpreise, Lieferkettenproblemen und Fachkräftemangel gar keine Preissenkungen. In ländlichen Regionen sind dagegen Preisreduktionen von 10 bis 15 Prozent möglich.

Wie verläuft die Zinsentwicklung 2024?

Finanzierungsexperten rechnen mit etwa gleichbleibenden Zinsen in diesem Jahr. Aktuell (Stand: März 2024) haben sich die Zinsen für ein 10-jähriges Baudarlehen bei etwa 3,5 Prozent eingependelt.

Viele Immobiliensuchende überlegen, ob sie abwarten sollen, bis die Inflation wieder sinkt und zu sinkenden Zinsen führt. Allerdings ist der Druck auf dem Immobilienmarkt nach wie vor hoch. Das Angebot ist mancherorts immer noch geringer als die Nachfrage. Das heißt, die Preise könnten wieder steigen, bevor die Zinsen wieder sinken.

Preisverhandlungen und Finanzierungsgrenzen

Unter den aktuellen Umständen bietet sich Kaufinteressenten ein deutlich größerer Spielraum bei Preisverhandlungen. Immobilienexperten raten dazu, mit den eigenen Finanzierungsgrenzen offen umzugehen. Wer frühzeitig seine Finanzierung vorbereitet hat und über eine Finanzierungsbestätigung von seiner Bank verfügt, kann dies zur Argumentation gegenüber Verkäufern nutzen.

Sie suchen eine Immobilie oder Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns von Eberl Immobilien in München! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Checkliste: Unterlagen für den Immobilienkauf

Checkliste: Unterlagen für den Immobilienkauf

Wer eine Immobilie erwerben möchte, muss dem kreditgebenden Institut – meistens der Bank – und dem Verkäufer verschiedene Unterlagen vorlegen. Damit Sie dabei nichts übersehen und der Immobilienkauf reibungslos klappt, finden Sie in unserer Checkliste, welche Unterlagen Sie vorlegen sollten. Eberl Immobilien unterstützt Verkäufer und Käufer bei der Unterlagensammlung.

Unterlagen für die Bank

  • beidseitige Kopie Ihres Personalausweises
  • die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • letzter Einkommensteuerbescheid
  • Bescheinigung über das aktuelle Beschäftigungsverhältnis
  • Belege zu vorhandenem Eigenkapital (z. B. Kontoauszüge)
  • Nachweis bei bereits bestehendem Darlehen
  • Schufa-Selbstauskunft mit Vermögensnachweis
  • Nachweise über personengebundene Versicherungen
  • Mitteilung über Insolvenzverfahren oder Vergleichsverfahren
  • Zusätzliche Unterlagen, wenn Sie selbständig sind:
    • Handelsregisterauszug
    • betriebswirtschaftliche Auswertung
    • Bilanz mit Gewinn- und Verlustermittlung
    • letzte Steuererklärung inklusive Jahressteuerbescheid
    • Gesellschaftervertrag
  • Erst wenn die folgenden Dokumente vorliegen, kann die Bank die Finanzierung gewähren:
    • Kaufvertrag
    • Grundbuchauszug
    • Lageplan
    • Fotos der Immobilie (Exposé)
    • Wohnflächenberechnung
    • Baukostenberechnung
    • Baubeschreibung
    • Baugenehmigungen
    • Nebenkostenberechnungen
    • Erschließungskosten
    • Eigenleistungen
    • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)

Unterlagen für den Verkäufer

  • Finanzierungsbestätigung von der Bank
  • Schufa-Selbstauskunft

Unterlagen für den Notar

  • Grundbuchauszug
  • Grundschulden, Hypotheken, Darlehen
  • Übergabetermin
  • Informationen zum Immobilienmakler
  • Liste des übernommenen Inventars
  • Unterlagen zur Finanzierung
  • Ausweis
  • Steuer-Identifikationsnummer

Sie suchen eine Immobilie oder Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Vier Tipps, wie Käufer ohne Online-Portale eine Immobilie finden

Vier Tipps, wie Käufer ohne Online-Portale eine Immobilie finden

Wenn es um die Suche nach einer Immobilie geht, verlassen sich die meisten Menschen auf die gängigen Online-Portale. Doch gerade hier bewerben sich auf die attraktiven Angebote oftmals eine Vielzahl von Interessenten, gegen die Immobiliensuchende sich dann durchsetzen müssen. Dabei sind die großen Online-Portale längst nicht die einzige Möglichkeit für Käufer, eine Immobilie zu finden. Oftmals versprechen die Alternativen sogar die attraktiveren und interessanteren Angebote.

Um sicherzustellen, dass die Suche nach der idealen Immobilie nicht zu einer mühseligen Suche nach der sprichwörtlichen Nadel im Heuhaufen wird, sollten Suchende auch abseits der großen Online-Portale suchen. Sobald die Kriterien bezüglich Größe, Lage und Budget für die neue Immobilie festgelegt sind, eröffnen sich Suchenden eine Vielzahl von Optionen jenseits der üblichen Internetportale. Indem Sie alternative Wege zur Immobiliensuche erkunden, können Sie Ihre Chancen erhöhen, das perfekte Zuhause zu finden, ohne sich dem Online-Wettbewerb stellen zu müssen.

1. Die Vor-Ort-Recherche

Ein bewährter Weg, versteckte Immobilienangebote zu finden, ist die Suche in lokalen Anzeigen und auf Anschlagbrettern. Obwohl dieser Weg erstmal altmodisch klingt, erfreut er sich auch heute noch großer Beliebtheit. Verkäufer veröffentlichen hier manchmal direkt ihre Angebote. Auch die Augen offenzuhalten und in Supermärkten, Gemeindezentren und Universitäten nach potenziellen Angeboten Ausschau zu halten, kann sich lohnen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Spaziergang durch das gewünschte neue Stadtviertel oder Wohngebiet. Hier finden sich auf Schildern oft Hinweise auf Immobilien, welche zum Verkauf stehen.

2. Vitamin B und Mundpropaganda

Auch im privaten Umfeld kann die Traumimmobilie bereits auf sie warten. Sprechen Sie Freunde, Familienmitglieder, Kollegen und Nachbarn an und lassen Sie diese wissen, dass Sie auf der Suche nach einer Immobilie sind. Oftmals kommen sie zu direkten Empfehlungen für verfügbare Objekte, die sie auf den üblichen Plattformen niemals gefunden hätten.

3. Direkter Kontakt mit Immobilienmaklern

Wer sich aufwendige Recherchearbeiten sparen will und keine Lust hat, sich stundenlang durch Anzeigen zu kämpfen, für den kann ein Makler für den örtlichen Immobilienmarkt die richtige Wahl sein. Vorteilhaft für Immobiliensuchende ist auch hier der persönliche Kontakt. Zudem verfügen Immobilienmakler, wie Eberl Immobilien in Bogenhausen, über ein Gespür für angemessene Preise und können potenzielle Risiken für Interessenten einschätzen. Insbesondere wer schnell in seine neue Immobilie einziehen möchte, hat es mit einem Makler oftmals leichter.

4. Makler mit Suchauftrag beauftragen

Wenn Sie eine klare Vorstellung haben, was Sie wollen, dann können Sie einen Makler auch mit einem individuellen Suchauftrag beauftragen. Indem Sie Ihre Wünsche und Bedürfnisse mit einem Makler besprechen, können Sie gezielt nach Immobilien suchen, die Ihren Anforderungen entsprechen und Ihre individuellen Wunschkriterien festlegen. Diese Profis haben oft Zugang zu exklusiven Angeboten, die noch nicht öffentlich verfügbar sind. Entspricht ein neues Objekt Ihren Präferenzen, bekommen Sie einen Immobilienvorschlag.

Sie sind auf Immobiliensuche? Wir haben stets exklusive Angebote für Sie zur Auswahl, online wie offline. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Immobilie in der Scheidung – Wenn der Neue meiner Ex einziehen will

Immobilie in der Scheidung – Wenn der Neue meiner Ex einziehen will

Da eine Scheidung eine emotionale Angelegenheit ist, kommt es häufig zu Streit. Wenn einer der künftigen Ex-Partner beabsichtigt, die gemeinsame Immobilie mit einem neuen Lebenspartner weiter zu nutzen, verschärft dies oft zusätzlich die Situation. Wie kann die Integration des neuen Partners in die Immobilie ermöglicht werden, und wie sollte der Ex-Partner, der ausziehen muss, darauf reagieren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für das ehemalige Paar, mit der gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung umzugehen. Dies reicht von einem Verkauf bis hin zur Übernahme des Anteils des Ex-Partners, der ausziehen möchte oder muss. Unabhängig von der gewählten Option ist es jedoch wichtig, die Angelegenheit in einer möglichst emotionslosen Art und Weise zu klären – auch wenn es schwerfällt.

Falls dies nicht möglich ist, ist es ratsam, einen neutralen Makler hinzuzuziehen, der über Fachkenntnisse in Bezug auf alle Möglichkeiten verfügt und dem Scheidungspaar professionelle Beratung bieten kann. Die Auswahl eines vertrauenswürdigen und kompetenten Maklers sollte jedoch in Absprache getroffen werden, um jegliche Vorwürfe der Parteilichkeit zu vermeiden.

Wenn der Neue einziehen will

Während des Trennungsjahres ist der Einzug eines neuen Partners nur mit Zustimmung des noch verheirateten Ehepartners möglich. Stimmt dieser zu und zieht aus, kann dieser eine angemessene Nutzungsentschädigung vom im Haus verbleibenden Partner verlangen. Die Höhe dieser Ausgleichszahlung ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt vom individuellen Fall ab. Zudem variiert sie je nachdem, ob das Trennungsjahr bereits abgeschlossen ist oder nicht.

Wenn der Alte nicht ausziehen will

Wenn der Ex-Partner nicht bereit ist auszuziehen, könnten sich beide Parteien einigen, die Immobilie gegebenenfalls in zwei separate Wohnungen aufzuteilen. Allerdings ist diese Lösung in der Praxis häufig schwer umzusetzen. Falls dies mit Ihrer Immobilie machbar ist, muss die Teilungserklärung notariell beglaubigt werden. Wird auch nach Ablauf des Trennungsjahres keine Einigung erzielt, droht die Teilungsversteigerung. Hier wechseln Immobilien oft unter Marktwert den Besitzer. Die bevorzugte Lösung besteht in einem einvernehmlichen Verkauf der Immobilie über einen gemeinsam ausgewählten Makler.

Übertragung des Immobilienanteils

Einer der künftigen Ex-Partner kann seinen Anteil der Immobilie auch dem anderen übertragen. Dieser steht dann als Alleineigentümer im Grundbuch. Hierzu müssen sich beide Parteien einigen, wer die Immobilie übernimmt. Dieser muss den anderen natürlich auszahlen.

Ein weiteres zu lösendes Problem betrifft die Finanzierung, insbesondere wenn die Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt ist. Wenn es nur noch einen Alleineigentümer gibt, muss die Bank die Kreditvereinbarung anpassen, damit der im Haus verbleibende Ex-Partner die Verpflichtungen übernehmen kann. Der Partner, der auszieht, fordert in der Regel seinen für die Tilgung des Kredits bereits gezahlten Anteil vom Partner, der in der Immobilie bleibt. Für diesen ist das eine zusätzliche finanzielle Belastung, die er sich leisten können muss.

Zusätzlich fordern gelegentlich Banken, dass in solchen Fällen der Kreditvertrag neu abgeschlossen wird, wodurch der alte Vertrag vorzeitig aufgelöst wird. Hierbei kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – eine weitere finanzielle Belastung. Die Übertragung des Immobilienanteils kann während oder nach der Scheidung erfolgen. Wenn dies während der Scheidung geschieht, hat der Ex-Partner, der nicht mehr im Grundbuch eingetragen ist, in der Regel ein Wohnrecht, bis die Scheidung rechtlich anerkannt ist.

Um in Erfahrung zu bringen, welche Lösung für Ihre Immobilie in Ihrer individuellen Situation am besten passt, empfehlen Experten, sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten zu lassen.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie in der Scheidung ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.

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